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Bürokratieabbau – was meint wer damit?

Veröffentlicht am 09.08.2026 in Aktuelles

Kurzversion: Was ist gemeint mit dem sogenannten Bürokratieabbau? Sind tatsächlich nur überflüssige Regelungen und Verfahrensprozesse gemeint? Welche Interessen könnten beim Regelungsabbau negativ berührt werden? Welche verbindlichen Regeln sollen beseitigt werden? Wen beträfe eine Reduzierung von für viele Menschen wesentlicher gesetzlicher Regelungen, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis? Wichtig erscheint auch, auf die gesetzten Maßstäbe bei derartigen Forderungen zu achten. Mit diesen Fragen setzt sich der folgende Beitrag auseinander. Er warnt davor, vereinfachend diesen vielfach missbrauchten Begriff zu übernehmen, ohne genauer nachgefragt zu haben, welche Absichten hinter einem solchen Abbau stehen könnten. Niemand dürfte etwas gegen den Abbau umständlicher Formalitäten haben, allerdings ist häufig etwas anderes gemeint, nämlich für alle möglichst verbindliche Regeln abzubauen, mit denen jedoch Interessen der Allgemeinheit geschützt werden.

Quer durch Parteien, Verbände, Vereine und viele weitere Organisationen ertönt der Ruf nach „dem Bürokratieabbau“.

Gemeinsam scheinen wir alle einen Tenor zu akzeptieren: Bürokratieabbau erleichtert alles! Wobei mit diesem so inflationär verwendeten Begriff bekanntlich sehr unterschiedliches gemeint sein kann. Im positiven Sinne könnte tatsächlich gemeint sein, dass Regelungen danach überprüft werden, ob sie nicht einfacher gehandhabt werden könnten. Wer hätte sich nicht schon über umständliche oder überbordende Antragsformulare geärgert? Wie oft dachten wir schon, dass dies oder jenes einfacher und schneller zu handhaben wäre?

Klar, hierbei ist auch die öffentliche Verwaltung gemeint, aber längst nicht nur. Als ehemaliger Mitarbeiter einer Behörde konnte ich über die Jahre immer wieder erfahren, dass berechtigte Anliegen aus der Bevölkerung auf wiederum berechtigte Informationsgewinnung einer Behörde treffen können. Was allerdings genauen Beobachter*innen schnell auffallen dürfte: Behörden haben ihren Wust an Fragebögen und Formularen schon auf verschiedene Weise reduziert ( natürlich nicht abschließend ). Wer allerdings einen kleinen Darlehensantrag bei einer Bank oder einen Kaufvertrag für ein Automobil oder andere etwas kostspieligere Gegenstände abschließen musste, weiß genau, dass im Vergleich hierzu die Anträge der meisten Behörden gemäßigt ausfallen. Die Geschäftsbedingungen, die meist Teil eines solchen Vertragsschlusses sind, umfassen in Kleinstdruck viele Seiten, die aber häufig nicht gelesen und beachtet werden – bis eben zu jenem Moment, indem dann irgendwann einmal Fragen zu den Vertragsunterlagen nötig werden. So darf eine Behörde allerdings kaum arbeiten, deshalb werden häufig Nachfragen fällig und es entsteht Klärungsbedarf. Behörden dürfen keine Geschäfte zulasten der Betroffenen stellen. Das ist bei vielen Kaufverträgen etc. allerdings anders. Bitte denken Sie einmal an entsprechende Vorgänge. Wie oft wurden Sie auf günstigere Angebote oder Leistungsansprüche aufmerksam gemacht. Gut arbeitende Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sollten diese Informationen aber selbstverständlich geben. Diese Erwartung besteht zurecht.

Jetzt aber zurück zum vielbeschworenen Bürokratieabbau:

Bitte genau hinhören und -sehen, was damit gemeint sein könnte. Oft wird Regelungsabbau gemeint, was mit Bürokratieabbau bezeichnet wird. Genau hierin liegt allerdings eine große Gefahr, denn Regelungsabbau geht oft zulasten der Allgemeinheit. Oft sind Vorschriften gemeint, die durchaus mit gutem Grund eingeführt wurden. Nicht selten sollten mittels „Bürokratieabbau“ Geschäfte vereinfacht werden, die den Ertrag steigern helfen, zum Teil aber auch betroffene Kunden mittelfristig benachteiligen. Viele Regelungen sind zum Schutz der Allgemeinheit oder betroffener Kund*innen getroffen. Ein extremes und für unser Überleben beispielhaftes Feld für Regelungen sind die Gesetze und Verordnungen zum Umwelt- und Klimaschutz. Wer aktuell genau hinhört, wird schnell erkennen, dass viele Lobbyisten genau an solchen Regelungen gerne sägen wollen – regelmäßig mit Unterstützung konservativer und populistischer Politiker*innen. Wenn irgendwelche Wirtschaftsverbände ihre finanzielle Macht einsetzen, um Umwelt- und Klimaschutzregelungen abzubauen, dann sollten wir hellhörig werden. Häufig taucht beim Zuhören die Frage auf: Vergessen diese Menschen, dass auch sie, ihre Kinder und Enkel den Preis für ihr derzeitiges Treiben zu bezahlen haben werden? Wahrscheinlich geht es vielen tatsächlich so, dass sie einfach nicht an diese fundamentalen Fragen denken, möglicherweise haben sie selbst an einer entsprechenden Gehirnwäsche gearbeitet, um nicht permanent diesem Widerspruch zwischen dem eigenen Wissen und den von außen gesetzten Erwartungen ausgesetzt zu sein. Diese Entwicklung ist äußerst fatal, sowohl für die betreffende Person wie auch für die globale Gesellschaft. Die häufig praktizierte Flucht in „alternative Fakten“ ist mit Sicherheit keine Lösung für die Menschheit, aber vor allem durch den Einfluss sogenannter „Sozialer Medien“ und deren Konsum durchaus häufiges Mittel der Beseitigung derartiger Dilemmata.

Also sollten wir bei Forderungen nach „Bürokratieabbau“ immer nachfragen, wem was auf welche Weise zugutekommt. Wenn tatsächlich Vereinfachungen ohne Sinnverlust möglich sind, dann gilt: nur zu mit dem Abbau überflüssiger Regelungen.

TrumppPeter, Feb2026/IV

 

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